Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Online-Bestellungen im Harmath Kaffee
1. Geltungsbereich – Vertragsbeziehung
1.1 Vertragspartner im Sinne der Vertragsabwicklung – Annahme von Bestellungen, Inkasso und Auslieferung sowie Zahlungsabwicklung ist die Harmath Kaffee.
1.2 Für sämtliche Lieferungen von Harmath Kaffee an den Besteller gelten – soweit
schriftlich nichts anderes vereinbart worden ist – ausschliesslich die vorliegenden Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen. Mit der Auftragserteilung erkennt der Besteller ausdrücklich diese Bedingungen an.
1.3 Abweichungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Verkaufs- und
Lieferbedingungen, namentlich die Übernahme von anderen allgemeinen
Bedingungen wie bestellereigenen Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn
sie von Harmath Kaffee schriftlich anerkannt worden sind und nur für den betreffenden
Kaufvertrag. Die Abwicklung dieser Vereinbarungen hat direkt zwischen Harmath Kaffee
und Besteller zu erfolgen.
2. Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss zwischen dem Besteller und Harmath Kaffee kommt durch Zahlung des Kaufpreises seitens des Bestellers zustande. Dem Besteller wird
per Zufallsprinzip ein Vertriebspartner von Harmath Kaffe zugeteilt, welchem die getätigten Umsätze verprovisioniert werden, sofern kein eindeutiger Vertriebspartnershop über einen Direktlink angewählt wird.
3. Preise
3.1 Massgebender Kaufpreis für Bestellungen ist der auf der Online-Plattform (Harmath Kaffee Webshop) angegebene Preis.
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3.2 Alle aufgeführten Preise verstehen sich ab dem Schweizer Lager (Niederdorf) der
Harmath Kaffee, exklusive Liefer- und Verpackungskosten, aber inklusive Mehrwertsteuer.
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4. Zahlungsbedingungen
4.1 Beim Kauf im Harmath Kaffee Webshop kann der Kaufpreis nur im Voraus via Kreditkarte, PayPay oder Twint bezahlt werden. (Barzahlung nur beim persönliche Abholung möglich)
4.2 Jede Verrechnung von Ansprüchen des Bestellers mit dem für Käufe
über den Harmath Kaffee geschuldeten Kaufpreis ist ausgeschlossen (Aufrechnungsverbot).
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5. Lieferung
5.1 Harmath Kaffee wird die Bestellung innerhalb eines angemessenen Zeitraumes
ausführen. Kommt Harmath Kaffee mit der Erbringung der Lieferungen in Verzug, hat
der Besteller FLP eine Frist von mindestens drei Wochen zur Erfüllung anzusetzen. Erfüllt Harmath Kaffee auch bis zum Ablauf dieser Frist nicht, kann der Besteller
vom Kaufvertrag zurückzutreten.
5.2 Der Versand der gekauften Produkte erfolgt ab dem Schweizer Lager (Niederdorf)
von Harmath Kaffee auf Rechnung und auf Risiko des Bestellers.
5.3 Die Lieferung enthält eine Rechnung mit der Rechnungsadresse sowie
(sofern vorhanden) der Mehrwertsteuernummer des Vertriebspartners.
6. Übergang von Nutzen und Gefahr
Alle Gefahren gehen auf den Besteller über, sobald das zu liefernde Produkt
im Schweizer Lager (Niederdorf) der Harmath Kaffee ausgeschieden ist und für den Versand bereitsteht.
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7. Prüfung/Mängelrüge bei Abnahme der Lieferung
7.1 Der Besteller ist verpflichtet, die Produkte sofort nach Empfang zu prüfen. Der Besteller hat Harmath Kaffee unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 5
Tagen vom Empfang an gerechnet (Zugang der Mitteilung bei Harmath Kaffee für Fristwahrung massgebend), schriftlich über Produkte, die nicht dem Lieferschein
entsprechen, oder über sichtbare Mängel in Kenntnis zu setzen. Unterlässt
der Besteller dies, gilt die Ware als verbindlich und unwiderruflich angenom-
men.
7.2 Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt zur Verwirkung der Gewährleistungsansprüche gegenüber Harmath Kaffee.
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8. Mängelrüge von beim Empfang der Produkte nicht feststellbaren Mängeln
Ergeben sich später Mängel, die bei der übungsgemässen Untersuchung
beim Empfang der Produkte nicht erkennbar waren, so hat der Besteller
Harmath Kaffee innerhalb von 5 Tagen von der Entdeckung an gerechnet schriftlich
über diese Mängel in Kenntnis zu setzen, spätestens jedoch innerhalb der
in Punkt 9 definierten Fristen (Zugang der Mitteilung Harmath Kaffee für Fristwahrung
massgebend). Eine nicht fristgemässe Mängelrüge führt zur Verwirkung der
Gewährleistungsansprüche gegenüber Harmath Kaffee.
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9. Gewährleistungsfristen/Dauer und Beginn
9.1 Es gilt ein Garantie von 6 Monaten (nach Bestellungsdatum) auf alle Produkte.
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10. Garantieleistungen / Rückgaberecht
10.1 Die Garantie erstreckt sich darauf, dass die Produkte, die Gegenstand
des Verkaufsvertrages bilden, bezüglich Herstellung und Inhalt frei von Mängeln sind und dass sie den ausdrücklich zugesicherten Eigenschaften entsprechen.
10.2 Harmath Kaffee erfüllt seine Garantieverpflichtung, indem defekte Produkte kostenlos ersetzt werden.
​10.3 Die Garantie erlischt, wenn der Besteller oder Dritte die Produkte, die
Gegenstand des Kaufvertrages bildeten, nicht bestimmungsgemäss verwendet oder gelagert haben oder die Produkte nicht innerhalb des vorgesehenen Zeitraums nach Öffnung der Packung verbraucht haben.
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11. Ausschluss weiterer Haftung
Im Falle von Ansprüchen des Bestellers, die in diesen Allgemeinen Verkaufsund Lieferbedingungen nicht geregelt sind, haftet FLP nur bei rechtswidriger
Absicht oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von FLP für Hilfspersonen
ist jedoch vollumfänglich ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig
ist.
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12. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Niederdorf SO. Harmath Kaffee hat jedoch das Recht, den Besteller
auch an dessen Sitz oder Wohnsitz einzuklagen.
13. Anwendbares Recht Die Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
und die in Anwendung dieser Bedingungen geschlossenen Kaufverträge
unterliegen schweizerischem Recht, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (CISG).
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Niederdorf, 1. August 2024
Zahlunsmöglichkeiten
-
Kreditkarte/Bankkarte
-
PAYPAL
-
Twint
-
Bar (nur beim persönliche Abholung möglich)

